Konto-Details

Grundpreis

kostenloses Gemeinschaftskonto mit Geldeingang

Garantiert keine Kontoführungsgebühren beim DKB Gemeinschaftskonto mit 700 € Geldeingang. Buchungen, Überweisungen, Nutzung der VISA-Geldautomaten, Debit Kreditkarten + €-weiter Bargeldbezug kostenfrei inklusive.

Bargeld

€-weit kostenlos Bargeld abheben

Euroweit 100 % kostenlos und gebührenfrei mit der DKB Kreditkarte an allen VISA-Automaten Bargeld abheben. In Deutschland zusätzlich an 1.200 Geldautomaten der teilnehmenden Tankstellen mit EC-/Girocard und ebenfalls an allen VISA-Automaten.

Kreditkarte

2 x Debit Kreditkarte kostenlos

Auf Wunsch wählen Sie direkt bei der Kontoeröffnung aus, ob Sie eine, zwei oder gar keine Kreditkarte benötigen. Grundsätzlich sind bis zu zwei Debit VISA-Kreditkarten gebührenfrei enthalten. Mit VISA bezahlen Sie in €-Ländern immer gebührenfrei.

Banking

Online-Banking, Telefon oder App nutzen

Beim DKB Gemeinschaftskonto greifen alle Kontoinhaber jederzeit per Internet-Browser, Telefon oder App auf ihr Bankkonto zu. Jeder von Ihnen erhält eigene, persönliche Zugangsdaten und kann unabhängig vom Partner Überweisungen tätigen.

Girocard

2 x Girocard auf Wunsch

DKB Girocard auf Wunsch für monatlich 0,99 Euro. Jeder Kontoinhaber erhält seine eigene Bankkarte zum kostenlosen Bargeld abheben und bargeldlos in Geschäften bezahlen. Wenn Sie mögen, vergeben Sie eine eigene Wunsch-Pin.

50 € Prämie

Aktivkundenstatus mit 700 € Geldeingang

Neukunden die das DKB Gemeinschaftskonto eröffnen sind bis Mitte Dezember 2022 Aktivkunden. Wenn danach regelmäßig zusammen mindestens 700 Euro eingehen bleibt das auch so.


Was andere sagen


Gemeinschaftskonto Vergleich

Norisbank

0 €

  • 0 € bei 500 € Geldeingang, sonst 3,90 € pro Monat
  • 0 € EC-/Girocard
  • 0 € Mastercard
  • Besonderheiten: Deutsche Bank Unternehmen, Filialen nutzen, Bargeld einzahlen
Comdirect

0 €

  • 0 € bei aktiver Nutzung, sonst 4,90 € pro Monat
  • 0 € Girocard
  • 0 € Kreditkarte
  • Besonderheit: immer kostenlos für alle unter 28 Jahren
ING

0 €

+50 € Prämie
  • 0 € bei Gehaltseingang, sonst 4,90 € pro Monat
  • 0 € EC-/Girocard
  • 0 € VISA Debit Kreditkarte
  • Besonderheit: ohne Bedingung kostenlos für alle unter 28 Jahren

Fragen & Antworten

Warum ist das DKB Gemeinschaftskonto ideal?

Das Gemeinschaftskonto der DKB eignet sich besonders gut als gemeinsames Konto, weil Sie hier schon bei der Kontoeröffnung genau angeben können, dass Sie ein Gemeinschaftskonto möchten und zusätzlich die Möglichkeit haben, die Anzahl der Kontoinhaber sowie die Anzahl der Kreditkarten mit einem Klick festzulegen.

Je nachdem wie viele Kontoinhaber Sie bei der Antragstellung angeben, erhalten Sie nach wenigen Tagen die Kontounterlagen und jeweils eine persönliche VISA Kreditkarte für jeden einzelnen Verfügungsberechtigten. Sie können dieses Gemeinschaftskonto auch als Guthabenkonto eröffnen oder ohne Überziehungsmöglichkeit und ohne Kreditkarten beantragen. Hierfür wählen Sie im Antragsprozess einfach unter "Dispokredit erwünscht?" und "Kreditkarte erwünscht?" NEIN aus.

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Ob Sie das gemeinsame Konto nun als Partnerkonto oder Gemeinschaftskonto bezeichnen, macht keinen Unterschied. Es hat in jedem Fall viele Vorteile gegenüber dem klassischen Girokonto, wenn es darum geht, rechtssicher und gleichberechtigt den Zugriff auf ein Bankkonto zu regeln, auf das mehrere Personen Zugriff haben sollen.

Ein gemeinsames Konto ist ideal für Paare und Zusammenlebende, aber auch für Wohngemeinschaften die sich die Lebensunterhaltungskosten und regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom und Telekommunikationsgebühren, aber auch den täglichen Einkauf oder die Sparrate für den Urlaub sauber aufteilen wollen. Im Vergleich zu einem normalen Girokonto haben alle Kontoinhaber den gleichen rechtlichen Status und somit Vollzugriff. Rechtlich gesehen gehört jedem Berechtigten die Hälfte des Kontoguthabens. Wenn das DKB Gemeinschaftskonto im Minus ist, haften ebenfalls beide Kontoinhaber.

Voraussetzung für ein Gemeinschaftskonto

Wer ein Partnerkonto als gemeinsames Konto eröffnen möchte, muss zunächst einmal volljährig sein und hier bei der DKB auch die gleiche Wohnanschrift besitzen. Wohnen die Kontoinhaber nicht zusammen, werden kontobezogene Dokumente in der Regel an die Adresse des ersten Kontoinhabers geschickt. Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz ist bei der Comdirect, DKB, NOrisbank oder Consors möglich. Auch einige Filialbanken bestehen nicht auf eine gemeinsame Meldeadresse.

Was bedeutet „Oder Konto“ / „Und Konto"?

Gemeinschaftskonten werden in den meisten Fällen als „Oder Konto“ eröffnet, was bedeutet, dass alle Kontoinhaber zu gleichen Teilen berechtigt sind und voneinander unabhängig über das Guthaben und den möglichen Überziehungskredit verfügen. Entweder der Eine ODER der Andere. Auch Überweisungen und Daueraufträge kann jeder einzelne ohne die Zustimmung des Partners einrichten oder durchführen. Kommt es zur Trennung, oder das gemeinsame Konto wird aufgelöst, gibt es klare Regeln.

Überziehungskredite oder ein Dispo können allerdings nur gemeinsam beantragt werden. Auch Änderungen an der Anschrift eines Kontoinhabers, müssen beide Partner zustimmen. Das „Und Konto“ wird in der Regel nur auf Nachfrage eingerichtet, denn hier ist eine Kontobewegung, Abhebung oder sonstige Belastung des Gemeinschaftskontos nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber möglich. Es muss also immer der Eine UND der Andere zustimmen. Sinnvoll ist diese Form des gemeinsamen Kontos zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, Vereinen oder Organisationen.

Welche Vorteile bietet mir ein Gemeinschaftskonto?

Der große Vorteil ist die klare Trennung zwischen dem persönlichen Gehaltskonto auf dem der Arbeitslohn oder das Gehalt eingeht oder die Handy-Rechnung bezahlt wird oder eben sonstige Ausgaben für den persönlichen Bedarf abgehen und den gemeinschaftlichen Ausgaben, die von mehreren Leuten oder eben Partnern getragen werden sollen.

Auf einem Gemeinschaftskonto läßt es sich auch ganz wunderbar für gemeinsame Urlaube oder Anschaffungen wie Waschmaschine, Fernseher usw. sparen. Ein Streit darum, wer den letzten Einkauf bezahlt oder wer im Restaurant die Rechnung getragen hat, ist damit vom Tisch. Und wenn es zu einer Trennung und Kontoauflösung kommt, ist ganz klar geregelt, wer was bekommt.

Rechtliche Aspekte des Gemeinschaftkontos

Wie schon erwähnt, steht bei einem gemeinsamen Konto jedem Kontoinhaber genau die Hälfte des Guthabens zu. Wer unberechtigt über mehr verfügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Anderen die Differenz zu erstatten. Selbstverständlich nur, wenn der Partner mit einer Verfügung nicht einverstanden war. Bei Nutzung eines Dispokredites haften alle Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen.

Wenn also einer der Kontoinhaber den Dispokredit ausreizt, kann die Bank vom anderen die Rückzahlung einfordern. Am Besten ist es also, ganz auf einen Überziehungskredit zu verzichten. Das erspart hohe Dispozinsen und Ärger mit dem Partner. Unverheiratete Paare können übrigens keinen Freistellungsauftrag einrichten.


Allgemeine Informationen zum Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto, auch als gemeinsames Konto oder Partnerkonto bezeichnet, ist eine praktische Finanzlösung, die von zwei oder mehr Personen gemeinsam genutzt wird. Bei einem Gemeinschaftskonto können mehrere Inhaber auf das Konto zugreifen, Ein- und Auszahlungen tätigen sowie Transaktionen durchführen. Es ist eine ideale Option für Paare, Familienmitglieder, Mitbewohner oder Geschäftspartner, die ihre finanziellen Angelegenheiten gemeinsam verwalten möchten.

Für Paare: Gemeinschaftskonten sind besonders beliebt bei Paaren, die gemeinsame Finanzen haben. Sie können Gehälter und Einkünfte kombinieren und gemeinsame Rechnungen, Miete, Hypotheken und Lebenshaltungskosten leichter verwalten. Dies ermöglicht eine transparente und faire Aufteilung der finanziellen Verantwortlichkeiten.

Für Familien: Familienmitglieder, insbesondere Eltern und Kinder, können Gemeinschaftskonten nutzen, um Geld für gemeinsame Ausgaben wie Bildung, Urlaub oder Notfälle bereitzustellen. Dies erleichtert es, finanzielle Ziele als Familie zu erreichen.

Für Mitbewohner: Wenn mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft leben, kann ein Gemeinschaftskonto dazu beitragen, die Miete, Nebenkosten und gemeinsame Ausgaben gerecht aufzuteilen.

Für Geschäftspartner: Geschäftspartner, die ein gemeinsames Geschäft betreiben, können ein Gemeinschaftskonto eröffnen, um die Finanzierung des Unternehmens zu vereinfachen und Ausgaben für das Geschäft zu verfolgen.

Rechtliche Aspekte eines Gemeinschaftskontos:

    1. Gesamtschuldnerische Haftung: Ein rechtlicher Aspekt eines Gemeinschaftskontos ist die gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass alle Inhaber des Kontos gemeinsam und einzeln für das gesamte Guthaben und alle Schulden auf dem Konto haften. Dies kann bedeuten, dass jeder Inhaber für die Schulden oder Überziehungen verantwortlich ist, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
    2. Kontoregelungen: Gemeinschaftskonten können so gestaltet werden, dass entweder alle Inhaber ihre Zustimmung für Transaktionen geben müssen (Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügung) oder dass Transaktionen von jedem Inhaber einzeln autorisiert werden können (Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügung).
    3. Todesfall und Erbrecht: Im Falle des Todes eines Kontoinhabers wird das Geld auf dem Gemeinschaftskonto oft automatisch an die verbleibenden Inhaber übertragen. Dies kann komplizierte rechtliche Angelegenheiten verursachen, insbesondere wenn es Streitigkeiten zwischen den Erben gibt. Daher ist es wichtig, klare Vereinbarungen und ein Testament zu haben, um den Verbleib des Kontoguthabens im Todesfall zu regeln.
    4. Haftung für Steuern: Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Inhaber ihre Einkünfte aus dem Konto ordnungsgemäß deklarieren. Die Steuerpflichten können je nach dem Anteil der einzelnen Inhaber am Einkommen variieren.

Gemeinschaftskonten können eine bequeme Möglichkeit sein, gemeinsame finanzielle Verantwortlichkeiten zu teilen. Es ist jedoch ratsam, klare Vereinbarungen zu treffen und die rechtlichen Aspekte zu verstehen, um etwaige Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Rechtliche und finanzielle Beratung kann in komplexen Fällen hilfreich sein.

Konto eröffnen   ⟩

auf www.dkb.de